Undurchsichtiges, ungeschmolzenes Material ist in Glasfaser-Kurzschnittfasern nicht zulässig, und eine schlechte Verschmelzung oder Bindung zwischen zwei Glaskörpern ist nicht zulässig. Optisch sollte der Ziegelkörper keine Wellen, Blasen oder geschichteten Streifen aufweisen, die durch Heterogenität im Glaskörper verursacht werden. Die konkave Oberfläche der großen Oberfläche des Glasziegels sollte weniger als 1 Millimeter betragen und die konvexe Oberfläche sollte weniger als 2 Millimeter betragen. Das Gewicht sollte den Qualitätsstandards entsprechen und es sollten keine Oberflächenverzerrungen, Lücken, Grate oder andere Qualitätsmängel vorhanden sein. Der Winkel sollte rechtwinklig sein und das Erscheinungsbild sollte glänzender sein.
Bei der Inspektion von Glasfaser-Kurzschnittdrähten muss neben der Prüfung gemäß den Anforderungen für Flachglas auch dessen Verarbeitungsqualität überprüft werden. Dabei muss geprüft werden, ob Spezifikationen, Abmessungen, Verarbeitungsgenauigkeit und Musterschärfe den Anforderungen entsprechen und ob an den Kanten keine Defekte vorhanden sind.






