1. Geltungsbereich
Diese Norm legt den Produktcode, Anforderungen, Prüfmethoden, Prüfregeln, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von alkalibeständigen Glasfasernetzen (im Folgenden als netzbeständige Netze bezeichnet) fest.
Diese Norm gilt für Netzgewebe, die aus alkalibeständigem Glasfasergarn gewebt und mit organischen Materialien beschichtet sind; Dieses Produkt wird hauptsächlich als Verstärkungsmaterial für zementbasierte Produkte wie Trennbretter, Gitterplatten und Materialien für Außenwanddämmungsprojekte verwendet. usw. und können auch als Verstärkungsmaterialien für Polymere, Gips, Asphalt und andere Matrizen verwendet werden.
2. Normative Referenzdokumente
Die Bestimmungen in den folgenden Dokumenten werden durch Verweis auf diese Norm zu Bestimmungen dieser Norm. Bei datierten Referenzdokumenten gelten alle nachfolgenden Änderungen (mit Ausnahme von Berichtigungen) oder Überarbeitungen nicht für diesen Standard. Allerdings wird den Vertragsparteien einer auf dieser Norm basierenden Vereinbarung empfohlen, zu prüfen, ob die neuesten Versionen dieser Dokumente verwendet werden können. Für aktualisierte referenzierte Dokumente gilt die neueste Ausgabe dieser Norm.
GB/T 1912000 Bildmarkierungen für Verpackung, Lagerung und Transport
GB/T 7689.2 Prüfverfahren für verstärkte Materialien und Gewebe Teil 2: Bestimmung der Kett- und Schussdichte (idt ISO 4602)
GB/T 7689.3 Prüfverfahren für verstärkte Materialien und Gewebe Teil 3: Bestimmung von Breite und Länge (idt ISO 5025)
GB/T 7689.5 Prüfverfahren für verstärkte Materialien und Gewebe Teil 5: Bestimmung der Zugbruchfestigkeit und Bruchdehnung von Glasfasern (idt ISO 4606)
GB/T 9914.2 Prüfverfahren für verstärkte Produkte Teil 2: Bestimmung des brennbaren Gehalts an Glasfasern (entspricht ISO 1887)
GB/T 9914.3 Prüfverfahren für verstärkte Produkte Teil 3: Bestimmung der Masse pro Flächeneinheit (idt ISO 3374)
GB/T 20102 Testmethode für die Alkalibeständigkeit von Glasfasernetzen Eintauchmethode in Natriumhydroxidlösung
JC 935-2004 Glaskugeln für die Glasfaserindustrie
3. Produktcode
Der Code für alkalibeständige Netzstoffe umfasst die folgenden Elemente:
(1) Art des verwendeten Glases, AR bedeutet alkalibeständiges Glas;
(2) Buchstaben geben die Art des Netzes an, NP gibt das beschichtete Netz an;
(3) Kettdichte, ausgedrückt in der Einheit Wurzel/25 mm, gefolgt von einem Multiplikationszeichen „ד;
(4) Schussgarndichte, ein Wert ausgedrückt in Wurzel/25 mm, gefolgt von einer Verbindungszahl „——“;
(5) Maschenweite in cm;
(6) Maschenbindung, L bedeutet Dreherbindung, P bedeutet Leinwandbindung;
(7) Masse pro Flächeneinheit, in Klammern angegeben, in g/m2. Beispiel:
Die Dichte der Kett- und Schussfäden beträgt 6/25 mm, die Breite beträgt 100 cm und die Masse pro Flächeneinheit beträgt 180 g/m2. Der Codename des alkalibeständigen Glasfasernetzes der Dreherstruktur lautet: ARNP6x6—100L (180)
4. Anforderungen
4.1 Physikalische und chemische Eigenschaften
4.1.1 Gehalt an Zirkonoxid und Titanoxid
JC/T 841-2007
Sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:
Der ZrO2-Gehalt beträgt (14,5 ± 0,8) %, der TiO2-Gehalt beträgt (6, 0 ± 0,5) % oder die kombinierte Menge an ZrO2 und TiO2 ist größer oder gleich 19,2 % und der ZrO2-Gehalt ist größer oder gleich 13,7 % oder der ZrO2-Gehalt ist größer oder gleich 16.
4.1.2 Längen- und Breitengraddichte
Die Breiten- und Längendichte werden zwischen Lieferant und Käufer vereinbart und der tatsächlich gemessene Wert sollte ±10 % des Nennwerts nicht überschreiten.
4.1.3 Masse pro Flächeneinheit
Die Masse pro Flächeneinheit wird von beiden Parteien vereinbart und der tatsächlich gemessene Wert sollte ±8 % seines Nennwerts nicht überschreiten.
4.1.4 Zugbruchfestigkeit und Bruchdehnung
Die Zugbruchfestigkeit sollte den Bestimmungen der Tabelle 1 entsprechen und die Bruchdehnung sollte nicht mehr als 4,0 % betragen. Die Zugfestigkeit von in Kett- oder Schussrichtung verstärkten Netzgeweben ist zwischen beiden Parteien zu vereinbaren.
4.1.5 Brennbarer Inhalt
Der brennbare Anteil sollte nicht weniger als 12 % betragen.
4.1.6 Alkalibeständigkeit
Die Beibehaltung der Zugbruchfestigkeit sollte nicht weniger als 75 % betragen.
4.2 Aussehen
4.2.1 Die Klassifizierung von äußerlichen Mängeln erfolgt gemäß Tabelle 2.
4.2.2 Qualitätsanforderungen
4.2.2.1 Alle benachbarten Mängelarten sind getrennt zu zählen, und zusammengefügte Mängel sind als Hauptmängel zu zählen. Bei der Messung der Länge intermittierender oder vereinzelter Fehler ist die gesamte Länge zu berücksichtigen, wenn der Abstand weniger als 20 mm beträgt.
4.2.2.2 Fünf geringfügige Mängel gelten als ein wesentlicher Mangel. Die Anzahl schwerwiegender Mängel pro 100 Quadratmeter darf 10 nicht überschreiten und es dürfen keine unzumutbaren Mängel vorliegen.
4.2.3 Breite und Länge
4.2.3.1 Die Breite und Länge des alkalibeständigen Netzgewebes muss von beiden Parteien vereinbart werden. Der tatsächlich gemessene Wert der Breite sollte innerhalb von ±1,5 % des Nennwerts liegen.
4.2.3.2 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Länge des Netzes 30 m, 50 m oder ein ganzzahliges Vielfaches davon und der tatsächlich gemessene Wert sollte innerhalb von ±1,5 % des Nennwerts liegen. Rollen, die länger als 60 m sind, dürfen einmal segmentiert werden, und die Länge jedes Segments darf nicht weniger als 10 m betragen. Die segmentierten Segmente müssen deutlich gekennzeichnet sein. Bei einer Liefercharge darf die Anzahl der segmentierten Rollen 5 % der Gesamtrollenanzahl nicht überschreiten.
5. Testmethoden
5.1 Gehalt an Zirkonoxid und Titanoxid
Schneiden Sie eine geeignete Menge einer alkalibeständigen Netzprobe ab, brennen Sie sie 30 Minuten lang bei 625 Grad, entfernen Sie die organische Substanz, reduzieren Sie sie und mahlen Sie sie mit einem Achatmörser, bis alles mit einer Masse von mindestens 80 µm durch das Sieb mit 80 µm-Öffnung passiert mehr als 3 Gramm, und drücken Sie dann die Taste C935-2004. Anhang A: Tests sind vorgeschrieben.
5.2 Längengrad und Schussdichte
Gemäß den Bestimmungen von GB/T 7689.2.
5.3 Masse pro Flächeneinheit
Gemäß den Bestimmungen von GB/T 9914.3.
5.4 Zugbruchfestigkeit und Bruchdehnung
Gemäß den Vorschriften von GB/T 7689.5.
5.5 Brennbarer Inhalt
Gemäß den Bestimmungen von GB/T 9914.2.
5.6 Alkalibeständigkeit
Gemäß den Vorschriften von GB/T 20102.
5.7 Aussehen
Sichtkontrolle und Kontrolle mit Stahllineal.
5.8 Länge und Breite
Gemäß den Bestimmungen von GB/T 7689.3.
6. Inspektionsregeln
6.1 Werksinspektion und Typenprüfung
6.1.1 Werksinspektion
Wenn das Produkt das Werk verlässt, sollte es einer Werksinspektion unterzogen werden.
Zu den Prüfpunkten im Werk sollten gehören: Kett- und Schussdichte, Masse pro Flächeneinheit, Zugbruchfestigkeit, Bruchdehnung, brennbarer Inhalt und Aussehen.






